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Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Erbrechtstipp3 / Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ ...

Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben

Erbrechtstipp

München, 21.08.2018: Oft ist aufgrund mangelnder Informationen nicht sicher, welche Konsequenzen mit einem Erbe verbunden sind. War der Erblasser verschuldet oder gar wohlhabend? Schnell stellt sich die Frage, ob man das Erbe überhaupt annehmen soll, wie beispielhaft folgender Fall verdeutlicht:

Matthias M. erfährt vom Nachlassgericht, dass er Erbe seines Patenonkels geworden ist. Er hat allerdings gehört, dass dieser zuletzt in abenteuerlichen finanziellen Verhältnissen lebte. Gerüchteweise gibt es aber erhebliches Vermögen in der Schweiz. Matthias M. weiß nun nicht, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen soll.

Erster Schritt: Überblick verschaffen: Bei einer unklaren Situation des Nachlasses ist es ratsam, dass sich der Erbe zunächst einen Überblick zum Nachlassbestand verschafft, insbesondere indem er die Wohnung des Erblassers sichtet, um beispielsweise Kontounterlagen einzusehen. Falls er keinen Schlüssel hat, kann er einen Schlüsseldienst beauftragen und sich mit dem Schreiben des Nachlassgerichts legitimieren, mit dem er über das Erbrecht informiert wurde. (Dies gilt allerdings nicht, falls das Nachlassgericht die Wohnung versiegelt haben sollte, in diesem Fall ist Zutritt nur mit Zustimmung des Nachlassgerichts möglich.) Eile ist dabei geboten, weil die Ausschlagungsfrist nur sechs Wochen beträgt. Eine Ausnahme gilt, falls sich der Erbe bei Bekanntgabe des Testaments im Ausland befand, in diesem Fall gilt eine Frist von sechs Monaten.

Haftung auf den Nachlass beschränken: Meist lässt sich nach einer solchen Sichtung besser überblicken, wie es um den Nachlass steht. Besteht dennoch noch eine Unsicherheit, so kann der Erbe die Erbschaft annehmen und später, falls sich Überschuldung herausstellt, durch Nachlassinsolvenz seine Haftung auf den übernommenen Nachlass beschränken, er haftet dann also nicht mit eigenem Geld. Allerdings drohen ihm Scherereien und Kosten.

 

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15 Kommentare
  1. Maximilian Behrens sagte:
    11. Februar 2022 um 11:54

    Ich habe einen Erben erhalten. Mir war nicht bewusst, dass man sich zunächst einen Überblick über den Nachlassbestand machen sollte. Ich werde mich an einen Rechtsanwalt wenden, der mir weiterhelfen kann.

  2. Maria Schwarz sagte:
    23. Dezember 2022 um 11:03

    Danke für den Beitrag und den Tipp, die Haftung für einen besseren Überblick zunächst auf den Nachlass zu beschränken. In meiner Familie gibt es zurzeit leider Probleme mit dem Erbe meines Großvaters. Dafür werde ich mich zeitlich noch an einen Rechtsanwalt für das Erbrecht wenden.

  3. Monika B. sagte:
    30. Dezember 2022 um 2:45

    Ich hatte von meiner Mutter eine Generalvollmacht bekommen, damit ich sie während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus vertreten konnte. In ihrem Auftrag habe ich ihre Wohnung gekündigt und angefangen, die Wohnung zu räumen, da sie in ein Pflegeheim umziehen musste. Leider verschlimmerte sich ihr Zustand und völlig unerwartet ist sie im November verstorben. Die Beerdigungskosten waren in einem Treuhand Konto beim Bestatter hinterlegt und für ihre Gläubiger ist gerade noch ausreichend Geld vorhanden. Plötzlich kommt der Vermieter mit horrenden Forderungen und will die Wohnung komplett saniert haben. Weil dafür kein Geld übrig ist und der Vermieter mit der Kaution nicht zufrieden ist, hat die ganze Familie das Erbe ausgeschlagen. Die Familie hat nach dem Tod meiner Mutter nichts mehr aus der Wohnung genommen. Es sind dort noch Möbel vorhanden, etwas Hausrat, ein Perser Teppich und Sperrmüll. Da die Familie keinen Zutritt zur Wohnung mehr bekommt, habe ich die Schlüssel an den Vermieter geschickt. Jetzt will der Vermieter mich verklagen, weil die Wohnung unrenoviert ist. Er meint, ich hätte das Erbe bereits angenommen, da ich die Wohnung bereits geräumt habe. Aber das war noch zu Lebzeiten meiner Mutter. Was kann ich tun? Mit dem Vermieter rede ich auf keinen Fall mehr. Soll ich warten, ob er mich tatsächlich verklagen wird, oder soll ich vorher einen Anwalt einschalten?
    Danke vorab.

  4. Nils E. sagte:
    18. August 2023 um 12:43

    Vielen Dank für diesen Artikel zum Annehmen des Erbes. Gut zu wissen, dass man sich erst einen Überblick verschaffen sollte, bevor man das Erbe ausschlägt. Ich werde mich von einer Kanzlei für Fragen im Erbrecht beraten lassen, bevor ich die Entscheidung treffe.

  5. Michaela Mattia sagte:
    11. September 2023 um 9:14

    was ist wenn ich überhaupt keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses bekomme? Es wurde von 2 Miterben ein Erbschein beantragt und von denen wurde das Erbe bereits angenommen. Die Miterben wollen keinen Kontakt und keine Auskunft geben.

  6. Noah sagte:
    30. September 2023 um 23:04

    Mein Erbe hätte mir mehr Probleme bereitet, da es voller Schulden war. Habe deswegen einen Anwalt für Erbrecht suchen, der mir da helfen kann. Danke für den Beitrag!

  7. Erla Kling sagte:
    15. Oktober 2023 um 19:36

    Vielen Dank für diesen Artikel zum Ausschlagen von Erbe. Gut zu wissen, dass die Möglichkeit besteht, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Ich werde das mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht besprechen, bevor ich mich entscheide, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.

  8. Mira Webers sagte:
    3. November 2023 um 15:00

    Das finde ich sehr spannend, dass man einen Schlüsseldienst beauftragen kann, um in die Wohnung zu kommen. Aber heutzutage ist alles digital, wie soll man in einem solchen Fall damit umgehen? Es wird schwierig, das Passwort seines Computers zu erraten. Was ratet ihr mir?

  9. Dietrich Schneider sagte:
    27. November 2023 um 13:29

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbe. Gut zu wissen, dass man das Erbe auch ausschlagen kann. Ich würde mich eventuell mit dem Erbe hoch verschulden, möchte aber die persönlichen Gegenstände nicht einfach so aufgeben.

  10. Lena sagte:
    1. Dezember 2023 um 23:19

    Ein Kollege von mir wurde mit einem Erbe überrascht, jedoch denkt er zu viel darüber nach. Wie im Beitrag steht, sollte er sich wirklich ein wenig Überblick schaffen. Ein Anwalt für Erbrecht kann bestimmt auch noch helfen. Danke!

  11. Dietrich Schneider sagte:
    5. Dezember 2023 um 12:25

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Gut zu wissen, dass man das Erbe auch ausschlagen kann. Ich werde mir einen Rechtsanwalt für Erbrecht suchen.

  12. Ischka Niemer sagte:
    12. Januar 2024 um 14:04

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbe. Gut zu wissen, dass man das Erbe auch im Nachhinein ausschlagen kann. Ich werde mich vorerst von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen.

  13. Ischka Niemer sagte:
    16. Januar 2024 um 11:55

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbe. Gut zu wissen, dass man sich zunächst einen Überblick über den Nachlassbestand verschaffen sollte. Ich werde einen Anwalt für Erbrecht kontaktieren.

  14. Kevin Gabel sagte:
    30. Januar 2024 um 17:36

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Gut zu wissen, dass man den Schlüsseldienst rufen kann, um in das geerbte Haus zu kommen. Ich wurde vor kurzem über mein Erbe informiert.

  15. h.Hagen sagte:
    20. Februar 2024 um 13:28

    Hallo.Ich lese hier einige interessante Erläuterungen zum Erbrecht.Gibt es hier eigentlich auch die Möglichkeit gezielte Fragen zu stellen und eine qualifizierte Antwort zu bekommen.Eigentlich nur Fragen die allgemeine Erbschaftssituationen betreffend. Eine Beratungsstunde beim Anwalt ist schnell vorbei.Und danach stellen sich immer wieder neue Fragen. Es ist schwer für einen Normalmenschen das zu überblicken.

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