• Startseite
  • Kontakt
  • Presse
  • Über uns
    • Wir über uns
    • Geschichte
    • Vorstand
    • Sektionsleiter
    • Presse
📞 +49 89 2605207
Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
  • Home
  • Erbrecht
    • Alleinstehende
    • Ehepaare
    • Eingetragene Lebenspartner
    • Nichteheliche Partner
    • Geschiedene
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Publikationen
  • Spezialistensuche
  • Aktuelles
    • Informationsveranstaltungen
    • Erbrechtstipps
    • Presseerklärungen
  • Über uns
    • Wir über uns
    • Geschichte
    • Vorstand
    • Sektionsleiter
    • Presse
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Erbrechtstipp3 / Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ ...

Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben

Erbrechtstipp

München, 21.08.2018: Oft ist aufgrund mangelnder Informationen nicht sicher, welche Konsequenzen mit einem Erbe verbunden sind. War der Erblasser verschuldet oder gar wohlhabend? Schnell stellt sich die Frage, ob man das Erbe überhaupt annehmen soll, wie beispielhaft folgender Fall verdeutlicht:

Matthias M. erfährt vom Nachlassgericht, dass er Erbe seines Patenonkels geworden ist. Er hat allerdings gehört, dass dieser zuletzt in abenteuerlichen finanziellen Verhältnissen lebte. Gerüchteweise gibt es aber erhebliches Vermögen in der Schweiz. Matthias M. weiß nun nicht, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen soll.

Erster Schritt: Überblick verschaffen: Bei einer unklaren Situation des Nachlasses ist es ratsam, dass sich der Erbe zunächst einen Überblick zum Nachlassbestand verschafft, insbesondere indem er die Wohnung des Erblassers sichtet, um beispielsweise Kontounterlagen einzusehen. Falls er keinen Schlüssel hat, kann er einen Schlüsseldienst beauftragen und sich mit dem Schreiben des Nachlassgerichts legitimieren, mit dem er über das Erbrecht informiert wurde. (Dies gilt allerdings nicht, falls das Nachlassgericht die Wohnung versiegelt haben sollte, in diesem Fall ist Zutritt nur mit Zustimmung des Nachlassgerichts möglich.) Eile ist dabei geboten, weil die Ausschlagungsfrist nur sechs Wochen beträgt. Eine Ausnahme gilt, falls sich der Erbe bei Bekanntgabe des Testaments im Ausland befand, in diesem Fall gilt eine Frist von sechs Monaten.

Haftung auf den Nachlass beschränken: Meist lässt sich nach einer solchen Sichtung besser überblicken, wie es um den Nachlass steht. Besteht dennoch noch eine Unsicherheit, so kann der Erbe die Erbschaft annehmen und später, falls sich Überschuldung herausstellt, durch Nachlassinsolvenz seine Haftung auf den übernommenen Nachlass beschränken, er haftet dann also nicht mit eigenem Geld. Allerdings drohen ihm Scherereien und Kosten.

 

Zurück - alle Erbrechtstipps anzeigen

Teile diesen Beitrag:

  • WhatsApp
  • Twitter
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Drucken

Ähnliche Beiträge

https://i0.wp.com/www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2020/01/erbrechtsforum-tipp.png?fit=512%2C512&ssl=1 512 512 Erbrechtsforum https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png Erbrechtsforum2018-08-08 15:34:292020-01-23 20:00:41Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben
Das könnte Dich auch interessieren
Vorsicht bei Testamentsentwürfen aus dem Internet!
Bis dass der Tod uns scheidet: Junge Paare sollten gleich nach der Hochzeit ein Testament errichten
Wer muss die Bestattungskosten des Verstorbenen bezahlen?
Von den Kindern enttäuscht? Pflichtteilsentzug trotzdem nicht möglich
Ersatzerben nicht vergessen!
Videobotschaft aus dem Jenseits? Vorsicht geboten!
3 Kommentare
  1. Maximilian Behrens sagte:
    11. Februar 2022 um 11:54

    Ich habe einen Erben erhalten. Mir war nicht bewusst, dass man sich zunächst einen Überblick über den Nachlassbestand machen sollte. Ich werde mich an einen Rechtsanwalt wenden, der mir weiterhelfen kann.

  2. Maria Schwarz sagte:
    23. Dezember 2022 um 11:03

    Danke für den Beitrag und den Tipp, die Haftung für einen besseren Überblick zunächst auf den Nachlass zu beschränken. In meiner Familie gibt es zurzeit leider Probleme mit dem Erbe meines Großvaters. Dafür werde ich mich zeitlich noch an einen Rechtsanwalt für das Erbrecht wenden.

  3. Monika B. sagte:
    30. Dezember 2022 um 2:45

    Ich hatte von meiner Mutter eine Generalvollmacht bekommen, damit ich sie während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus vertreten konnte. In ihrem Auftrag habe ich ihre Wohnung gekündigt und angefangen, die Wohnung zu räumen, da sie in ein Pflegeheim umziehen musste. Leider verschlimmerte sich ihr Zustand und völlig unerwartet ist sie im November verstorben. Die Beerdigungskosten waren in einem Treuhand Konto beim Bestatter hinterlegt und für ihre Gläubiger ist gerade noch ausreichend Geld vorhanden. Plötzlich kommt der Vermieter mit horrenden Forderungen und will die Wohnung komplett saniert haben. Weil dafür kein Geld übrig ist und der Vermieter mit der Kaution nicht zufrieden ist, hat die ganze Familie das Erbe ausgeschlagen. Die Familie hat nach dem Tod meiner Mutter nichts mehr aus der Wohnung genommen. Es sind dort noch Möbel vorhanden, etwas Hausrat, ein Perser Teppich und Sperrmüll. Da die Familie keinen Zutritt zur Wohnung mehr bekommt, habe ich die Schlüssel an den Vermieter geschickt. Jetzt will der Vermieter mich verklagen, weil die Wohnung unrenoviert ist. Er meint, ich hätte das Erbe bereits angenommen, da ich die Wohnung bereits geräumt habe. Aber das war noch zu Lebzeiten meiner Mutter. Was kann ich tun? Mit dem Vermieter rede ich auf keinen Fall mehr. Soll ich warten, ob er mich tatsächlich verklagen wird, oder soll ich vorher einen Anwalt einschalten?
    Danke vorab.

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Beiträge

  • Der Brexit und das deutsche Erbschaftsteuerrecht: die Folgen8. Februar 2019 - 16:26
  • Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben8. August 2018 - 15:34
  • Aktuelles Stichwort: Güterstandsschaukel8. August 2018 - 15:34
  • Problemfall: Vorweggenommene Erbfolge und Eigenbedarfskündigung8. Juni 2018 - 15:34
  • Das Deutsche Forum für Erbrecht rät: Vorsicht vor scheinbar harmlosem Rangrücktritt!8. Januar 2018 - 15:34
  • Teilungsversteigerung: Brechstange für Erbengemeinschaften8. Dezember 2017 - 15:34
  • Testament sicher verwahren!8. November 2017 - 15:34
  • Vorsicht vor Testaments-Kopien8. Oktober 2017 - 15:34

Kommende Veranstaltungen

  • 17. Dresdner Erbrechtstage 20189. Januar 2018 - 13:28
  • 19. Münchner Erbrechtstage 20189. Januar 2018 - 13:28
  • 12. Erbrechtstage Speyer9. Januar 2017 - 13:28

Erbrechtsforum abonnieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, um neue Beiträge des Erbrechtforums zu abonnieren und Benachrichtigungen via E-Mail zu erhalten. Unser Datenschutzhinweis.

Copyright © Deutsches Forum für Erbrecht e.V. – Kontakt | Impressum | Datenschutz | Sitemap

Ähnliche Beiträge

Nach oben scrollen

Werter Besucher, unsere Seite nutzt Cookies von Dritten, um ihre Dienste anzubieten und die Seite stetig zu verbessern. Bitte bestätigen Sie dies. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

BestätigenIndividuell

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
BestätigenEinstellung speichern