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Schlagwortarchiv für: Erbrechtstipp

Wie Schwiegerkinder bei der Erbschaft umgangen werden können

Erbrechtstipp

Sie sind hier: Starseite › Erbrechtstipps › Wie Schwiegerkinder bei der Erbschaft umgangen werden können Oktober 2012

 

München, 08.10.2012 Konflikte und Animositäten zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern kommen in den besten Familien vor – manchmal geht die Abneigung dabei sogar so weit, dass die Eltern um jeden Preis verhindern wollen, dass der ungeliebte Partner des Kindes irgendwann als Erbe von ihrem Vermögen profitiert.

Zunächst die gute Nachricht für entnervte Schwiegereltern: Schwiegerkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Werden sie nicht im Testament bedacht, so gehen sie deshalb auch leer aus, wenn die Schwiegermutter oder der Schwiegervater sterben. Über einen Umweg nimmt der Partner des Kindes häufig aber trotzdem am Vermögen teil: Wenn das eigene Kind die Eltern beerbt und dann selbst stirbt, so ist sein Ehepartner gesetzlicher Erbe oder zumindest Pflichtteilsberechtigter.

Verhindern können die Schwiegereltern dies über eine geschickte Testamentsgestaltung mit Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft: Das eigene Kind wird als Vorerbe eingesetzt, zu Nacherben werden zum Beispiel die Enkelkinder bestimmt. Die Folge: Der Nachlass der Eltern bleibt nach ihrem Tod eine gesonderte Vermögensmasse, die vom Vorerben für den Nacherben zu verwalten ist. Das Kind wird so zwar Eigentümer der Nachlassgegenstände und profitiert wirtschaftlich davon, darf jedoch gleichzeitig nicht frei darüber verfügen und vererbt das Vermögen der Eltern auch nicht selbst. Bei seinem Tod geht es statt dessen gänzlich auf den Nacherben über, der Ehepartner erhält davon nichts.

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https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png 0 0 Erbrechtsforum https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png Erbrechtsforum2012-10-08 15:34:272020-01-23 19:26:54Wie Schwiegerkinder bei der Erbschaft umgangen werden können

Wer muss die Bestattungskosten des Verstorbenen bezahlen?

Erbrechtstipp

Sie sind hier: Starseite › Erbrechtstipps › Wer muss die Bestattungskosten des Verstorbenen bezahlen? September 2012

 

München, 05.09.2012 Bei einem Todesfall stellt sich immer auch die Frage wer die Beerdigungskosten bezahlt. Hierzu informiert das Deutsche Forum für Erbrecht: Hat der Verstorbene nichts anderes angeordnet, so muss sein Erbe die Beerdigung aus dem Nachlassvermögen bezahlen. Mehrere Miterben tragen die Bestattungskosten gemeinsam. Zu diesen Kosten zählt alles, was nach Herkunft und Lebensstellung des Erblassers zu einer würdigen und angemessenen Beerdigung gehört – neben der eigentlichen Bestattung also z. B. auch die kirchlichen Trauerfeierlichkeiten, der Leichenschmaus, eine Grabstätte sowie Traueranzeigen und Danksagungen. Zu beachten ist dabei, dass der Erbe aufgrund dieser Zahlungspflicht nicht auch automatisch bestimmen darf, wo und auf welche Art und Weise der Verstorbene bestattet wird. „Dieses sogenannte Recht zur Totenfürsorge steht nur den nächsten Familienangehörigen zu. Ist der Erbe deshalb ein Außenstehender oder ein entfernter Verwandter, so gilt: Organisiert wird die Bestattung von den nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kindern, bezahlen muss sie der Erbe“, erläutert Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.

Ist das Geld vom Erben nicht zu erlangen oder ist im Nachlass kein Vermögen vorhanden, so haften die unterhaltspflichtigen Angehörigen, also beispielsweise Eltern, Kinder oder Ehegatte, für die Bestattungskosten. Die Zahlungspflicht des Erben entfällt außerdem bei einer entsprechenden Anordnung des Erblassers im Testament – z. B. einem Vermächtnis an die Enkelkinder, verbunden mit der Auflage, die Beerdigung zu bezahlen und nach den Wünschen des Großvaters zu gestalten.

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https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png 0 0 Erbrechtsforum https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png Erbrechtsforum2012-09-08 15:34:282020-01-23 19:44:01Wer muss die Bestattungskosten des Verstorbenen bezahlen?

Wie ist Bello nach meinem Tod gut versorgt?

Erbrechtstipp

Sie sind hier: Starseite › Erbrechtstipps › Wie ist Bello nach meinem Tod gut versorgt? August 2012

Nach dem deutschen Erbrecht können Tiere nicht erben

 

München, 06.08.2012  Für viele ältere Menschen ohne Angehörige sind Hund, Katze oder Wellensittich treue Begleiter im Lebensabend – entsprechend groß ist deshalb die Sorge, das geliebte Haustier könnte nach dem Tod nicht gut versorgt sein. Bello per Testament einfach zum Erben einzusetzen, ist indes keine Lösung: Weil ein Tier nicht rechtsfähig ist, kann es nach deutschem Erbrecht auch nicht erben.

Ein klug gestaltetes und präzise formuliertes Testament kann trotzdem sicherstellen, dass es dem Haustier auch nach dem Tod von Herrchen oder Frauchen gutgeht. Der künftige Erblasser sollte dazu eine Person seines Vertrauens oder auch ein Tierheim / einen Tierschutzverein zum Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen und dem so Bedachten auferlegen, sich um das Tier zu kümmern. Erbe oder Vermächtnis sollten dabei zumindest so hoch sein, dass sich die Annahme für den Bedachten trotz der Auflage lohnt. Ratsam ist dabei auch immer eine vorherige Absprache mit dem potentiellen Erben oder Vermächtnisnehmer. Zusätzlich sollte im Testament ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der regelmäßig kontrolliert, ob die Auflage auch eingehalten wird und es dem Tier gutgeht.

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https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png 0 0 Erbrechtsforum https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png Erbrechtsforum2012-08-08 15:34:272020-01-23 19:28:47Wie ist Bello nach meinem Tod gut versorgt?
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