• Startseite
  • Kontakt
  • Presse
  • Über uns
    • Wir über uns
    • Geschichte
    • Vorstand
    • Sektionsleiter
    • Presse
📞 +49 89 2605207
Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
  • Home
  • Erbrecht
    • Alleinstehende
    • Ehepaare
    • Eingetragene Lebenspartner
    • Nichteheliche Partner
    • Geschiedene
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Publikationen
  • Spezialistensuche
  • Podcast
  • Downloads
  • Aktuelles
    • Informationsveranstaltungen
    • Erbrechtstipps
    • Presseerklärungen
  • Über uns
    • Wir über uns
    • Geschichte
    • Vorstand
    • Sektionsleiter
    • Presse
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / 20123 / Dezember

Kann ich meine sympathische Pflegerin als Erbin einsetzen?

Erbrechtstipp

Sie sind hier: Starseite › Erbrechtstipps › Kann ich meine sympathische Pflegerin als Erbin einsetzen? Dezember 2012

 

München, 13.12.2012 Auch wenn es verständlich ist, wenn ein alter Mensch sich gegenüber den engagierten und liebgewonnenen Pflegekräften dankbar zeigen will: Die Heimgesetze verbieten es dem Personal von Alten- und Pflegeheimen, dem Heimträger und dem Heimleiter sowie deren Angehörigen, sich von Heimbewohnern oder deren Familien beschenken zu lassen – und zwar auch dann, wenn diese Zuwendung in einem Testament angeordnet wird oder bereits vor dem Einzug in das Heim angeordnet wurde. Eine solche testamentarische Bestimmung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Länder (sowie des Heimgesetzes des Bundes in Thüringen, das noch kein eigenes Heimgesetz geschaffen hat) nichtig. Die strenge Regelung, die den Grundsatz der Testierfreiheit durchbricht, soll verhindern, dass die stark abhängigen und häufig wehrlosen Pflegebedürftigen in der abgeschlossenen Welt des Heimes ausgenutzt werden.

Das Verbot gilt nur, wenn das Testament im Einvernehmen zwischen Erblasser und Bedachtem errichtet wurde; wenn der Bedachte also vom Inhalt des Testaments wusste und dies wiederum dem Erblasser bekannt war. Diese Regelung bietet aber natürlich reichlich Zündstoff. Der Pfleger, der sich im Streit mit den Angehörigen nach dem Erbfall auf sein Nichtwissen beruft, dürfte oft schlechte Karten haben. Einen zuverlässigeren Ausweg bietet eine Ausnahmegenehmigung, die der künftige Erblasser noch vor Errichtung des Testaments bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Diese darf die Erlaubnis aber nur erteilen, wenn dadurch der Schutz der Heimbewohner nicht gefährdet ist. Zu beachten ist außerdem, daß nicht alle Heimgesetze eine Ausnahmegenehmigung vorsehen. In Nordrhein-Westfalen ist der Antrag zum Beispiel nicht möglich.

Einfacher haben es ambulante und private Pflegedienste, die alte Menschen in deren Wohnung versorgen: Für sie gilt das Verbot nicht. Wer also der ambulanten Pflegeschwester oder dem netten Zivi, der das Essen auf Rädern bringt, im Testament etwas zukommen lassen will, kann dies problemlos tun.

« zurück

 

https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png 0 0 Erbrechtsforum https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png Erbrechtsforum2012-12-08 15:34:282020-01-23 19:29:15Kann ich meine sympathische Pflegerin als Erbin einsetzen?

Neueste Beiträge

  • Vorstellung der aktuellen forsa-Umfrage Erbrecht10. Dezember 2024 - 16:19
  • Erbschaftsteuerfreibetrag des Enkels bei Erbverzicht eines Elternteils7. November 2024 - 16:07
  • Erbfall und Zweckentfremdung8. Oktober 2024 - 16:04
  • Berliner Testament: Pflichtteil minderjähriger Kinder13. September 2024 - 16:02
  • Der Brexit und das deutsche Erbschaftsteuerrecht: die Folgen8. Februar 2019 - 16:26
  • Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben8. August 2018 - 15:34
  • Aktuelles Stichwort: Güterstandsschaukel8. August 2018 - 15:34
  • Problemfall: Vorweggenommene Erbfolge und Eigenbedarfskündigung8. Juni 2018 - 15:34

Kommende Veranstaltungen

  • 22. Dresdner Erbrechtstage 202513. Februar 2025 - 14:55
  • 21. Dresdner Erbrechtstage 202413. März 2024 - 14:58

Erbrechtsforum abonnieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, um neue Beiträge des Erbrechtforums zu abonnieren und Benachrichtigungen via E-Mail zu erhalten. Unser Datenschutzhinweis.

Copyright © Deutsches Forum für Erbrecht e.V. – Kontakt | Impressum | Datenschutz | Sitemap

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Werter Besucher, unsere Seite nutzt Cookies von Dritten, um ihre Dienste anzubieten und die Seite stetig zu verbessern. Bitte bestätigen Sie dies. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

BestätigenIndividuell

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
BestätigenEinstellung speichern