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Sie haben den Fall – der Prozessfinanzierer die Mittel: Berechtigte Zahlungsansprüche sollten nicht am Geld scheitern!

Erbrechtstipp

Tipp des Monats Juni 2025

Das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. informiert und beantwortet in seinem Monatstipp folgende Frage:

„Mein verstorbener Onkel hat mir in seinem Testament € 100.000 hinterlassen, doch sein Erbe zahlt einfach nicht. Wie kann ein Prozessfinanzierer dabei helfen, meinen Anspruch durchzusetzen?“

 

München, 03.06.2025 Was tun, wenn der beauftragte Anwalt/-in einen berechtigten Zahlungsanspruch feststellt (hier: einen sogenannter Vermächtnisanspruch gegen den testamentarischen Erben), der Anspruchsgegner jedoch trotz anwaltlicher Aufforderung nicht zahlt? Und die Zeit bis zur Verjährung (in der Regel 3 Jahre) bis dahin bereits zur Hälfte verstrichen ist? Ein gerichtliches Verfahren ist unausweichlich, will man nicht auf sein gutes Recht verzichten. Doch Rechtsstreitigkeiten sind teuer – und der Kläger muss zunächst einen Großteil der Kosten vorstrecken. Verliert er den Prozess, ist er außerdem verpflichtet, die Kosten des Beklagten zu tragen. Vorliegend beträgt das Gesamtkostenrisiko ca. € 13.000 nur für die erste Instanz.

Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt in den meisten Fällen nicht die Kosten für erbrechtliche Gerichtsprozesse, nur für die außergerichtliche Beratung. Staatliche Prozesskostenhilfe ist an hohe Anforderungen geknüpft; auch besteht regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung. Die Lösung kann eine Prozessfinanzierung durch einen gewerblichen Prozessfinanzierer sein: Bei erfolgversprechenden Zahlungsansprüchen mit einem Mindeststreitwert von € 100.000 schießt der Prozessfinanzierer alle Kosten des Klägers vor – also Gerichts- und Anwaltsgebühren, aber auch Kosten einer Beweisaufnahme, beispielsweise für Sachverständigengutachten, – und trägt zudem im Unterliegensfall die Kosten des Beklagten. Im Gegenzug erhält er dafür eine faire Beteiligung am tatsächlich erzielten Erlös (20-30 Prozent).

Der Prozessfinanzierer zahlt dabei nicht nur die Prozesskosten. Die dortigen Rechtsanwälte/-innen unterstützen den eigenen Anwalt/-in mit ihrer Prozesserfahrung und juristischen Expertise. Schließlich haben alle Beteiligten – Anspruchsinhaber, eigener Anwalt/-in und Prozessfinanzierer – das gleiche Interesse: nämlich den Anspruch best- und schnellstmöglich durchzusetzen.

Und wie kommt man konkret an eine Prozessfinanzierung? Entweder der eigene Anwalt/Anwältin informiert von sich aus über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung oder der potentielle Kläger spricht seinen Prozessvertreter darauf an. Die Fallanfrage mit allen relevanten Unterlagen wird sodann vom Anwalt/-in an den Finanzierer geschickt, der diese zeitnah prüft und im Idealfall sogleich einen Prozessfinanzierungsvertrag übersendet.

Der Monatstipp ist auch das aktuelle Thema in der neuen Podcast-Serie „Erbrecht auf den Punkt“ mit den Experten des Deutschen Forums für Erbrecht, zu hören bei allen gängigen Streaming-Diensten.

 

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Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
Prannerstr. 6 · 80333 München
Präsident: Dr. Anton Steiner
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch, Matthias Rösler
Gründungspräsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll
www.erbrechtsforum.de
Pressekontakt:
Eisenblätter Kommunikation 
Nikolaus Eisenblätter
Marienplatz 15a
82362 Weilheim
Tel. 0881 / 130 80 13-0
E-Mail: eisenblaetter@eisenblaetter-kommunniaktion.de

 

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