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Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Erbrechtstipp3 / Benennen Sie Ihren Erben im Testament möglichst genau!

Benennen Sie Ihren Erben im Testament möglichst genau!

Erbrechtstipp

München, 26.06.2017 Viele Menschen wünschen sich denjenigen als Erben, der sich um sie im Alter und bei Krankheit kümmert. Hier lauern Fallen bei der Testamentsgestaltung. Unwirksam ist beispielsweise die Erbeinsetzung in einem Testament: „Derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, soll der Alleinerbe sein.“ (OLG Köln vom 14.11.2016 – 2 Wx 536/16). Entsprechendes gilt für Testamente, in denen geregelt ist, dass

  • diejenige Person Erbe ist, „die sich bis zu meinem Tode um mich kümmert“ (OLG München vom 22.05.2013 – 31 Wx 55/13);
  • derjenige „Alles“ erhält, „der mir in den letzten Stunden beisteht“ (OLG Köln vom 09.07.2014 – 2 Wx 188/14).

Hintergrund: Das Gesetz verlangt, dass der Erblasser in seinem Testament die Person des bedachten Erben bestimmt und nicht ein anderer. Der Erbe muss zwar nicht namentlich genannt sein. Erforderlich ist aber, dass die Person des Erben zuverlässig festgestellt werden kann. Um Streitigkeiten über das Erbrecht zu vermeiden, wird dringend geraten, den oder die Erben unverwechselbar namentlich zu bezeichnen.

 

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12 Kommentare
  1. Kira N. sagte:
    11. November 2021 um 20:04

    Vielen Dank für diesen Beitrag über das Erbrecht. Gut zu wissen, dass man den Erben im Testament am besten unverwechselbar und namentlich nennen sollte. Ich möchte nun mein Testament aufsetzen und werde mich noch von einem Anwalt beraten lassen, ob das so rechtgültig ist.

  2. Noah sagte:
    13. Juni 2022 um 11:09

    Okay, jetzt habe ich genug zur Testamentgestaltung gelesen. Ich glaube, ich kann jetzt loslegen. Vielen Dank für die Informationen.

  3. Jan Dijkstra sagte:
    3. März 2023 um 13:31

    Mich beruhigt, dass laut Gesetz nur der Erblasser in seinem Testament die Person des bedachten Erben bestimmt und nicht ein anderer. Ich habe vor, ein Testament für meine Familie aufzusetzen und möchte mich diesbezüglich noch persönlich informieren. Am besten wende ich mich morgen an einen Rechtsanwalt für Testamentsvollstreckungen.

  4. Ischka Niemer sagte:
    24. August 2023 um 14:16

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Gut zu wissen, dass das Erbrecht im BGB geregelt ist. Ich möchte mein Testament auch möglichst genau schreiben.

  5. Laura Krone sagte:
    16. September 2023 um 19:02

    Wir haben auch ein Erbe bekommen. Gut zu lesen, dass im Testament die Erben deutlich zu nennen sind. Dies ist bei uns nicht der Fall, weshalb wir nun einen Rechtsanwalt für Erbrecht brauchen.

  6. Paul Krampe sagte:
    27. September 2023 um 11:49

    Ich habe mich nun auch mehr mit dem Erbrecht befasst und arbeite gerade daran, mein Testament zu verfassen und möchte auch mein Erbe gerecht weitergegeben sehen. Ich finde es daher sehr interessant, dass man dabei die Person in den Vordergrund stellt, die sich am meisten gekümmert hat. An dieser Stelle gehe ich auch voll mit der Empfehlung mit, dass man im besten Fall eine namentliche Erwähnung vorsieht. So kann man auch nach dem Tod sichergehen, dass alles genau nach den eigenen Wünschen abläuft.

  7. Laura Krone sagte:
    6. Oktober 2023 um 20:51

    Meine Mutter möchte ihr Testament schreiben. Gut zu wissen, dass man die Erben ganz genau benennen sollte. Eventuell soll ein Anwalt für Erbrecht auch drüberschauen.

  8. Laura Krone sagte:
    7. Oktober 2023 um 11:14

    Meine Mutter möchte ihr Testament schreiben. Gut zu wissen, dass man den Erben im Testament am besten unverwechselbar und namentlich nennen sollte. Am besten soll auch ein Fachanwalt für Erbrecht dieses beurteilen.

  9. Bernhardt Braun sagte:
    13. Oktober 2023 um 14:06

    Danke für diesen Beitrag zum Thema Erbe. Ich suche schon länger einen Anwalt für Erbrecht. Ein guter Hinweis, den oder die Erben unverwechselbar namentlich zu bezeichnen.

  10. Dietrich Schneider sagte:
    20. Oktober 2023 um 14:29

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Gut zu wissen, dass die Personen direkt erwähnt werden sollten. Ich werde mal einen Anwalt für Erbrecht konsultieren.

  11. Laura Krone sagte:
    28. Oktober 2023 um 19:11

    Ich mache mich gerade zum Erbrecht schlau. Interessant, dass man die Erben genau benennen sollte. Das habe ich so nicht gewusst.

  12. Nils E. sagte:
    20. Januar 2024 um 10:58

    Vielen Dank für diesen Artikel zur Testamentserstellung. Gut zu wissen, dass man seine Erben so benennen muss, dass sie eindeutig und zweifelsfrei feststellbar sind. Ich möchte bald mein Testament erstellen und informiere mich daher hier.

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