am 18.03.2014 und 19.03.2014
Eckdaten
Veranstalter:
Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
Wann:
Di. 18.03.14 und Mi. 19.03.14, jeweils 19.00 Uhr
Wo:
ENSO-Halle, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden
(hinter dem Hauptbahnhof, Tiefgarage vorhanden)
Programm
1. Abend, Dienstag 18.03.14
1. Vortrag: „Vorsorgevollmacht – brauche ich das wirklich?“
Referentin: RÄin Dr. Constanze Trilsch
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Dresden, Vizepräsidentin Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
Vortragsthema: Der Vortrag erläutert den sinnvollen Inhalt einer Vorsorgevollmacht und gibt Hinweise, wer eine solche Vollmacht benötigt. Auf die zusätzlichen Möglichkeiten einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung wird ebenfalls hingewiesen.
2. Vortrag: „10 bittere Wahrheiten zur demographischen Entwicklung“
Referent: Rainer M. Jacobus
Vorstandsmitglied der IDEAL Versicherungsgruppe
Vortragsthema: Der demographische Wandel hat unsere Gesellschaft erreicht und wird sich auch auf Rentenansprüche, Pflegebedarf und die Pflegeversicherung auswirken. Der Vortrag gibt Anregungen und Hinweise, für wen sich diese veränderten Rahmenbedingungen auswirken werden und wie man sich durch eigene Vorsorge vorbereiten kann.
Anschließend erhalten die Personen im Publikum die Gelegenheit, Fragen zum Erbrecht an die vier Juristen im Podium über zwei Saalmikrofone zu stellen.
(Juristen: RÄin Dr. Constanze Trilsch, RÄin Dr. Ulla Findeisen, RÄin Birgit Kühne, RA Mario Viehweger)
Jeder im Publikum kann die Möglichkeit nutzen, seine Fragen zum Erbrecht zu stellen. Anhand dieser Fragen werden allgemein interessierende Probleme zum Erbrecht erläutert. Dabei werden die Themen Pflichtteilsrecht, Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung, Betriebsnachfolge, Erbenermittlung und vieles mehr erläutert.
2. Abend, Mittwoch 19.03.14
1. Vortrag: „Testamentsgestaltung – was sollte in einem Testament geregelt werden?“
Referentin: RÄin Birgit Kühne
M.I.Tax. zertifizierte Testamentsvollstreckerin DVEV, Rechtsanwältin in Dresden
Vortragsthema: Der Vortrag befasst sich mit den Voraussetzungen für die Errichtung eines wirksamen Testaments und damit, was in einem Testament geregelt werden sollte. Vorab erläutert die Referentin die Grundzüge der gesetzlichen Erbfolge, um sinnvolle und notwendige Abweichungen durch ein Testament darzustellen.
2. Vortrag: „Testierfähigkeit aus medizinischer Sicht“
Referent: Prof. Dr. med. habil. Joachim Morgner
Facharzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und forensische Psychiatrie
Vortragsthema: Im Gesetz ist geregelt, dass kein Erblasser ein Testament errichten kann, wenn er wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, einer Geistesschwäche oder wegen einer Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Willenserklärung zu verstehen. Was bedeutet das in der Praxis? Der Referent erläutert anhand von Praxisfällen aus seiner langjährigen Gutachtentätigkeit, wo die Medizin die Grenzen der Testierfähigkeit sieht.
Anschließend erhalten die Personen im Publikum die Gelegenheit, Fragen zum Erbrecht an die vier Juristen und den Mediziner im Podium über zwei Saalmikrofone zu stellen.
(Juristen: RÄin Dr. Constanze Trilsch, RÄin Dr. Ulla Findeisen, RÄin Birgit Kühne, RA Mario Viehweger)
(Mediziner: Prof. Dr. med. habil. Joachim Morgner)
Jeder im Publikum kann die Möglichkeit nutzen, seine Fragen zum Erbrecht und zu medizinischen Themen der Testierfähigkeit zu stellen. Anhand dieser Fragen werden allgemein interessierende Probleme zum Erbrecht und zur Testierfähigkeit erläutert.