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Deutsches Forum für Erbrecht zur Postbank-Erbrechtsstudie 2013

Presseerklärung

Ob Streitvermeidung, Steuerfallen bei Immobilien oder Enterbung naher Angehöriger – fachmännische Nachlassplanung wird immer wichtiger

München, 21.05.2013  Der aktuellen Studie der Postbank zufolge beschäftigen die Deutschen sich heute früher und intensiver mit dem Thema Erben und Vererben. Wichtigstes Ziel für 77 Prozent der Befragten ist eine klare Aufteilung des Nachlasses. Auch soll Streit im Erbfall nach Möglichkeit vermieden werden. Der Studie zufolge haben zwei Drittel aller ab 50-jährigen Deutschen sich schon mit dem Thema Vererben beschäftigt. Jeder dritte künftige Erbe nimmt Beratergespräche zum Thema wahr oder plant ein solches Gespräch.
Wichtige Themen dabei: Die Bedeutung von Immobilien im Nachlass nimmt zu, da laut Studie in zwei Drittel aller künftigen Erbschaften Immobilien zu erwarten sind. Dabei planen die angehenden Erben nur noch etwa halb so oft, in ein geerbtes Eigenheim einzuziehen. Dafür wollen mehr künftige Erben die geerbte Immobilie vermieten (19 Prozent), als dies in bisherigen Erbfällen geschah (14 Prozent).
Auch die Frage, inwieweit nahe Angehörige vollständig enterbt werden können, beschäftigt die künftigen Erben und Erblasser: 30 Prozent der Befragten halten es für „grundsätzlich nicht richtig“, dass das Pflichtteilsrecht nahen Angehörigen wie Kindern und Ehepartnern eine Mindestteilhabe am Nachlaß garantiert, von dem sie grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können.

Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht in München, kommentiert diese Ergebnisse:
„Das Deutsche Forum für Erbrecht begrüßt es, dass sich der Studie zufolge immer mehr Menschen intensiv mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigen und dabei auch fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Gerade die als wichtig benannten Ziele wie eine klare Erbaufteilung und Vermeidung von Streit im Erbfall lassen sich nur durch eine rechtzeitige und wohl überlegte Nachlassplanung verwirklichen. Laientestamente und -planungen halten für die Erben oft böse Überraschungen bereit. Für eine juristisch, aber auch wirtschaftlich ideale Lösung ohne Stolperfallen raten wir künftigen Erblassern und Erben deshalb dazu, beizeiten einen Fachanwalt für Erbrecht mit guten Kenntnissen im Erbschaftsteuerrecht zu konsultieren.

Das Thema Pflichtteil ist ein gutes Beispiel dafür, warum guter Rat nie zu teuer ist. Tatsächlich haben Abkömmlinge, Ehepartner sowie bei kinderlosen Erblassern die Eltern einen Pflichtteilsanspruch, der nur in strengen Ausnahmefällen entzogen werden kann. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, mit denen sich Pflichtteilsansprüche unter Umständen vermeiden oder zumindest reduzieren lassen. Zu denken ist zum Beispiel an eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel im Gemeinschaftlichen Ehegattentestament oder an einen notariellen Pflichtteilsverzicht. Reduzieren lassen sich Pflichtteilsansprüche außerdem durch rechtzeitige lebzeitige Vermögensübertragungen – aufgrund der vielen Tücken des Pflichtteilsrechts ist eine maßgeschneiderte Beratung und Planung hier aber besonders wichtig.

Wie die Studie zeigt, wird auch das Thema Immobilien im Nachlass in den nächsten Jahren immer wichtiger. Hier gilt es, Steuerfallen zu vermeiden; auch deshalb, weil die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim offenbar für immer weniger Erben in Frage kommt. Auch hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten – zum Beispiel die lebzeitige Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, mit denen sich eine hohe Steuerbelastung vermeiden lässt, die die Erben in manchen Fällen sogar zum Verkauf einer geerbten Immobilie zwingen kann.“

 

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Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
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Präsident: Dr. Anton Steiner
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch,
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www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de
Pressekontakt:
Eisenblätter Kommunikation 
Nikolaus Eisenblätter
Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim
Tel. 0881 / 92799-351
Fax 0881 / 92799-352
E-Mail: eisenblaetter@n-eisenblaetter.de
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Vermögensnachfolge in Patchworkfamilien:Stiefkinder können nur durch ein Testament Erben werden

Erbrechtstipp

Sie sind hier: Starseite › Erbrechtstipps › Vermögensnachfolge in Patchworkfamilien Mai 2013

„Meine Frau hat zwei Kinder aus erster Ehe, die ich absichern möchte – sind die beiden bei meinem Tod automatisch gesetzliche Erben?“

 

München, 24.05.2013  Patchworkfamilien mit Kindern aus verschiedenen Ehen sind seit langem gesellschaftliche Normalität – was die erbrechtlichen Ansprüche von Stiefkindern betrifft, sind jedoch häufig selbst die betroffenen Familien nicht hinreichend informiert.

Das Gesetz sieht vor, daß Kinder beim Tod von Stiefvater oder Stiefmutter kein gesetzliches Erbrecht und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch haben. Erben erster Ordnung sind nur leibliche bzw. adoptierte Nachkommen des Erblassers. Wer verhindern will, daß das Stiefkind im Erbfall leer ausgeht, hat deshalb zwei Optionen: Stiefvater oder Stiefmutter können zum einen die Kinder ihres Ehegatten adoptieren und dadurch zu gesetzlichen Erben machen. Wenn dieser Schritt nicht in Frage kommt, müssen die Stiefkinder in einem Testament bzw. Erbvertrag zu Erben oder Vermächtnisnehmern eingesetzt werden. Für viele Familien bietet sich dabei ein sogenanntes Berliner Testament an, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und für den Tod des Zweitversterbenden die Kinder bzw. Stiefkinder zu Schlußerben bestimmen.

Steuerliche Nachteile sind bei einem Testament zugunsten des Stiefkinds nicht zu befürchten: Im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sind Stiefkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt. Als Erben der günstigsten Steuerklasse I haben sie aktuell einen

Freibetrag in Höhe von 400.000 EUR und Steuersätze von 7 bis max. 30 Prozent. Zum Vergleich: Leibliche Nichten und Neffen haben einen Freibetrag von nur 20.000 EUR und Steuersätze von 15 bis 43 Prozent.

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