• Startseite
  • Kontakt
  • Presse
  • Über uns
    • Wir über uns
    • Geschichte
    • Vorstand
    • Sektionsleiter
    • Presse
📞 +49 89 2605207
Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
  • Home
  • Erbrecht
    • Alleinstehende
    • Ehepaare
    • Eingetragene Lebenspartner
    • Nichteheliche Partner
    • Geschiedene
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Publikationen
  • Spezialistensuche
  • Podcast
  • Downloads
  • Aktuelles
    • Informationsveranstaltungen
    • Erbrechtstipps
    • Presseerklärungen
  • Über uns
    • Wir über uns
    • Geschichte
    • Vorstand
    • Sektionsleiter
    • Presse
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Presseerklärung3 / Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: Analyse des Urteils und seiner...

Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: Analyse des Urteils und seiner Konsequenzen für die Politik

Presseerklärung

I. Kernthesen des Urteils

  1. Familienunternehmen durch Steuerbefreiungen zu schützen, ist ein legitimes Ziel der Politik. Die Verschonung kann auch vollständig sein, also eine Steuerbefreiung zu 100 Prozent.
  2. Die Steuerverschonungen müssen aber an Bedingungen zum Arbeitsplatzerhalt geknüpft werden, die bisherige Regelung über den Erhalt einer bestimmten Lohnsumme für fünf oder sieben Jahre ist im Grundsatz weiterhin zulässig.
  3. Auch kleinere Unternehmen müssen sich den Bedingungen zum Arbeitsplatzerhalt unterwerfen, damit sie die Steuerverschonung erhalten. Die bisherige Ausnahme für Betriebe mit nicht mehr als 20 Beschäftigten ist verfassungswidrig, aus Vereinfachungsgründen kann auf eine Lohnsummenpflicht allenfalls bei Betrieben mit „einigen wenigen Beschäftigten“ verzichtet werden.
  4. Große Unternehmen dürfen von der Steuer nur verschont bleiben, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist, um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden.
  5. Verwaltungsvermögen, also Vermögen, das nicht direkt dem Unternehmen dient, ist ohne Verschonung zu besteuern.

II. Die Politik hat die Wahl

Das Bundesverfassungsgericht fordert nicht, dass das bisherige System des Erbschaftsteuerrechts aufrecht erhalten bleiben muss. (Dies wurde auch bei der mündlichen Urteilsverkündung vom Vizepräsidenten des Gerichts betont.) Die Politik hat im Grundsatz zwei Möglichkeiten:

  1. 1. Große Reform

    Die Steuersätze werden für alle gesenkt. Dadurch entschärft sich bei der Unternehmensnachfolge automatisch das Problem, dass Unternehmen in ihrem Bestand gefährdet sein könnten. Verbleibenden Liquiditätsproblemen des Unternehmenserben wird dadurch Rechnung getragen, dass er die Erbschaftsteuer in Raten aus dem laufenden Ertrag aufbringen kann.

    Dies wäre die einfachste Lösung:

    • Es gibt kein Gleichbehandlungsproblem mehr zwischen Privat- und Betriebsvermögen.
    • Daher gibt es auch keine Abgrenzungsprobleme mehr.
    • Komplizierte Regelungen über die Kontrolle von Bedingungen zur Erlangung eines Steuerprivilegs wie Lohnsummenklausel etc. entfallen.
    • Das Steueraufkommen bleibt mindestens gleich, weil alle Vermögensarten ihren Beitrag zur Erbschaftsteuer leisten.
  2. 2. Kleine Reform

    Von Seiten der Großen Koalition wurde betont, dass man an dem bisherigen System von Steuersätzen und Ausnahmen festhalten will. Dies wird nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sehr komplizierte Regelungen erfordern, die die Verwaltung und den Steuerbürger zusätzlich sehr stark belasten werden.

III. Schwierigkeiten der „kleinen Reform“

Wenn die Politik bei einer kleinen Reform die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen will, stellen sich folgende Probleme:

  1. 1. Abgrenzung „groß“ und „klein“

    Für große Unternehmen fordert das Bundesverfassungsgericht verschärfte Spielregeln. Wo liegt die Grenze?

    Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber im Urteil (Rz. 174) einen „Tipp“: Hiernach könnte der Gesetzgeber als „groß“ Unternehmen einstufen, die mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. EUR aufweisen.

    Aber dann steht der Gesetzgeber schon wieder vor dem nächsten Problem: Wie kann verhindert werden, dass „zu große“ Unternehmen aufgespaltet werden, um doch steuergünstig weitergegeben zu werden.

  2. 2. Bedürfnisprüfung

    Auch die Weitergabe großer Unternehmen kann nach dem Bundesverfassungsgericht von der Steuer verschont bleiben, wenn dies nötig ist. Aber wann ist dies der Fall? Folgende Kriterien kommen in Betracht (Urteil Rz. 175):

    • Ertragskraft des Unternehmens
    • sonstiges Vermögen, das durch Erbschaft oder Schenkung überging
    • eigenes Vermögen des Erwerbers, aus dem er die Steuer zahlen könnte. Wenn der Erwerber beispielsweise eigene Immobilien oder ein eigenes Unternehmen hat, dann müsste auch dieses bewertet werden!
  3. 3. Lohnsummenkontrolle

    Auch kleinere Betriebe müssen der Lohnsummenkontrolle unterworfen werden, nur für Kleinstbetriebe kann es Ausnahmen geben, die Grenze dürfte bei höchstens fünf Beschäftigten liegen.

  4. 4. Verwaltungsvermögen

    Verwaltungsvermögen, also Vermögen, das nicht dem Betrieb unmittelbar dient, muss voll besteuert werden. Damit stellt sich das Abgrenzungsproblem: Was dient dem Unternehmen und was nicht? Insbesondere darf doch kein Unternehmen bestraft werden, weil es Rücklagen für schwierige Zeiten bildet.

 

Zurück - alle Pressemitteilungen anzeigen

 

Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
Prannerstr. 6 · 80333 München
Präsident: Dr. Anton Steiner
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch,
Dipl.-Kfm. Carl A. Gross, Gründungspräsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll
www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de
Pressekontakt:
Eisenblätter Kommunikation 
Nikolaus Eisenblätter
Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim
Tel. 0881 / 92799-351
Fax 0881 / 92799-352
E-Mail: eisenblaetter@n-eisenblaetter.de

Ähnliche Beiträge

Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://i0.wp.com/www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2020/01/erbrechtsforum-presse2.png?fit=512%2C512&ssl=1 512 512 Erbrechtsforum https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png Erbrechtsforum2014-12-08 16:27:442020-01-23 19:51:29Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: Analyse des Urteils und seiner Konsequenzen für die Politik
Das könnte Dich auch interessieren
Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: Reichen kleine Korrekturen am Gesetz?
Neuregelung der Erbschaftsteuer dringend erforderlich
Aktuelles Urteil: Postmortales Persönlichkeitsrecht tritt hinter das Recht eines Kindes auf Kenntnis der Abstammung zurück
DFE zur Erbschaftsteuer in Bayern: Guter Rat ist nie zu teuer
Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftssteuer: eine verpasste Chance!
Die Erbschaftsteuer auf Wiedervorlage
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Beiträge

  • Vorstellung der aktuellen forsa-Umfrage Erbrecht10. Dezember 2024 - 16:19
  • Erbschaftsteuerfreibetrag des Enkels bei Erbverzicht eines Elternteils7. November 2024 - 16:07
  • Erbfall und Zweckentfremdung8. Oktober 2024 - 16:04
  • Berliner Testament: Pflichtteil minderjähriger Kinder13. September 2024 - 16:02
  • Der Brexit und das deutsche Erbschaftsteuerrecht: die Folgen8. Februar 2019 - 16:26
  • Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben8. August 2018 - 15:34
  • Aktuelles Stichwort: Güterstandsschaukel8. August 2018 - 15:34
  • Problemfall: Vorweggenommene Erbfolge und Eigenbedarfskündigung8. Juni 2018 - 15:34

Kommende Veranstaltungen

  • 22. Dresdner Erbrechtstage 202513. Februar 2025 - 14:55
  • 21. Dresdner Erbrechtstage 202413. März 2024 - 14:58

Erbrechtsforum abonnieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, um neue Beiträge des Erbrechtforums zu abonnieren und Benachrichtigungen via E-Mail zu erhalten. Unser Datenschutzhinweis.

Copyright © Deutsches Forum für Erbrecht e.V. – Kontakt | Impressum | Datenschutz | Sitemap

Ähnliche Beiträge

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Werter Besucher, unsere Seite nutzt Cookies von Dritten, um ihre Dienste anzubieten und die Seite stetig zu verbessern. Bitte bestätigen Sie dies. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

BestätigenIndividuell

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
BestätigenEinstellung speichern