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Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / 20143 / Juli

Neuregelung der Erbschaftsteuer dringend erforderlich

Presseerklärung

München, 08.07.2014 Anlässlich der Verhandlung zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Präsident des Deutsches Forum für Erbrecht e.V.: „Die heutige Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht belegt, was jeder Fachmann weiß: Die 2009 eingeführte Erbschaftsteuer ist ein bürokratisches Monstrum: kompliziert, detailversessen und vor allem ungerecht!

Der einzige Weg aus dem Dilemma ist, dass sich der Gesetzgeber auf den Besteuerungszweck der Erbschaftsteuer besinnt: Es wird die Bereicherung des Erben besteuert, um einen Beitrag zum Steueraufkommen zu leisten. Jeder Versuch dabei zwischen einem guten und einem schlechten Erbe zu unterscheiden, führt nur zu einer Ungerechtigkeit bei der Besteuerung der Erben und zum Entstehen von Schlupflöchern.

Daher sollte jede Bereicherung im Erbfall gleichmäßig besteuert werden, sei es im Privatvermögen, sei es im Firmenvermögen. Wenn dies, wofür das Deutsche Forum für Erbrecht e. V. stets nachhaltig plädiert hat, moderat, also mit deutlich geringeren Sätzen als heute geschieht, so profitieren alle davon: Die Erben, auch die Firmenerben durch gleichmäßige und maßvolle Besteuerung, ohne den derzeitigen Effekt des Alles oder Nichts, der Fiskus, weil er das bisherige Steueraufkommen mit weniger Verwaltungsaufwand erhält.

Zudem sollte durch Stundungsregelungen sichergestellt werden, dass niemand gezwungen wird, wegen der Erbschaftsteuer Vermögen zu veräußern, sondern dass er diese aus den laufenden Erträgen aufbringen kann.
Es ist ausdrücklich davor zu warnen, daß die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Steuererhöhungsfantasien führt. Es geht nicht darum Firmenerben hart zu besteuern, sondern es geht darum, eine gleichmäßige und gerechte, vor allem aber moderate Besteuerung einzuführen. Dies wäre zugleich ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.“

 

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Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
Prannerstr. 6 · 80333 München
Präsident: Dr. Anton Steiner
Vizepräsidenten: Dr. Constanze Trilsch,
Dipl.-Kfm. Carl A. Gross, Gründungspräsident: Prof. Dr. Klaus Michael Groll
www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de
Pressekontakt:
Eisenblätter Kommunikation 
Nikolaus Eisenblätter
Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim
Tel. 0881 / 92799-351
Fax 0881 / 92799-352
E-Mail: eisenblaetter@n-eisenblaetter.de
https://i0.wp.com/www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2020/01/erbrechtsforum-presse2.png?fit=512%2C512&ssl=1 512 512 Erbrechtsforum https://www.erbrechtsforum.de/wp-content/uploads/2019/11/ForumFuerErbrecht_Logo.png Erbrechtsforum2014-07-08 16:27:442020-01-23 19:53:28Neuregelung der Erbschaftsteuer dringend erforderlich

Erbschaftsteuer am 08.07. des Jahres auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Presseerklärung

Deutsches Forum für Erbrecht e.V. fordert Besteuerungs-gerechtigkeit mit Augenmaß.

München, 01.07.2014 Am 08.07. des Jahres verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Schicksal der Erbschaftsteuer in Deutschland. Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, hat das Erbschaftsteuergesetz hart kritisiert: Seine vielen Ausnahmen und Schlupflöcher seien verfassungswidrig. Darüber wird Karlsruhe zu entscheiden haben.

Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. erklärt hierzu im Vorfeld der Verhandlung: „In der Tat gilt für unser Erbschaftsteuerrecht: Hohe Steuersätze einerseits, viele Ausnahmen andererseits. Dies führt dazu, dass manche gar nichts zahlen, andere relativ viel.

Viele Interessengruppen versuchen derzeit den Eindruck zu erwecken, zu dem derzeitigen Recht gäbe es keine Alternative, bei einer gleichmäßigen Besteuerung würden Familienunternehmen und damit Arbeitsplätze vernichtet. Dies ist falsch! Wenn, wie es das Deutsche Forum für Erbrecht fordert, die Bemessungsgrundlage verbreitert wird, also Firmenvermögen ebenso besteuert wird wie Privatvermögen, gibt es Spielraum, um die Steuersätze zu senken. Liquiditätsprobleme, wie sie insbesondere bei Firmenvermögen auftauchen, können durch großzügige Stundungsregelungen vermieden werden, so dass der Firmenerbe die Erbschaftsteuer aus den laufenden Gewinnen aufbringen kann.

Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik diesen Weg weist, damit endlich bei der Erbschaftsteuer eine gerechte und moderate Besteuerung eintritt, bei der niemand über Gebühr belastet, aber auch niemand auf Kosten eines anderen völlig freigestellt wird.“

 

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